Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion besteht in der 21. Wahlperiode des Deutschen Bundestages aus 208 Abgeordneten. Davon gehören 164 der CDU und 44 der bayerischen CSU an. Die Fraktionsgemeinschaft aus CDU und CSU ist eine Besonderheit im parlamentarischen System der Bundesrepublik Deutschland: In ihr schließen sich die Abgeordneten zweier voneinander unabhängiger Parteien zu einer gemeinsamen Fraktion zusammen, um ihre politischen Ziele umzusetzen. Der Zusammenschluss ist nur deshalb möglich, weil beide Parteien in keinem Bundesland miteinander konkurrieren. Das ist seit 1949 so: Während sich die CSU nur in Bayern zur Wahl stellt, wirbt die CDU in allen anderen Bundesländern um die Stimmen der Wählerinnen und Wähler. Die Fortführung dieser Fraktionsgemeinschaft auch in der 21. Wahlperiode haben beide Seiten in der konstituierenden Fraktionssitzung zwei Tage nach der Bundestagswahl am 25. Februar 2025 beschlossen. 🔗 Impressum, Netiquette & Links: 👇 linktr.ee/cducsubt
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