Der PSVaG ist der gesetzlich bestimmte Träger der Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung. Sein ausschließlicher Zweck ist die Gewährleistung der betrieblichen Altersversorgung für den Fall der Insolvenz eines Arbeitgebers in der Bundesrepublik Deutschland und im Großherzogtum Luxemburg. Die betriebliche Altersversorgung hat in Deutschland eine lange Tradition. 1974 wurden für uns die Spielregeln von unseren Gründungsmitgliedern und den Regierungsvertretern im Betriebsrentengesetz festgelegt. Unser Unternehmenszweck besteht darin, die seitens der Arbeitgeber gewährten Betriebsrenten gegen Insolvenz zu schützen. Wir arbeiten mit derzeit 300 Beschäftigten am Standort Köln an der Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgabe. Finanziert werden wir von über 100.000 insolvenzsicherungspflichtigen Arbeitgebern (Mitgliedern) und wir sichern aktuell ca. 14 Millionen Versorgungsberechtigte. Als Arbeitgeber bieten wir Ihnen die Sicherheit eines etablierten Unternehmens mit gesetzlichem Auftrag. Unsere Beschäftigten genießen unser Vertrauen und ein hohes Maß an Freiheit, sowohl in der täglichen Arbeit als auch in der persönlichen Entwicklung. Wir sind stolz, dass unsere buntgemischten Talente ihre persönlichen Stärken und Fähigkeiten bei uns einbringen. Das macht uns stark.
1975